Tempo 30 sollte in unserem Bezirk auch auf den Hauptverkehrssteaßen gelten, da dies den MIV entschleunigt und dies im Vergleich zu Tempo 50, die Verkehrssicherheit erhöht und sich auch förderlich auf Lärm- und Feinstaubemissionen auswirkt. Dafür müssen dem Bezirk und dem Land allerdings zuerst mehr Handlungsraum bei der Festsetzung von Tempo 30 gegeben werden, wofür es nötig ist, dass die Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene reformiert wird.
Antrag: | Komplex I: sozial-ökologischer Stadtumbau |
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Antragsteller*in: | AG Verkehr GJ (dort beschlossen am: 06.03.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 07.03.2021, 19:29 |